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Teilnahmebedingungen

Stand April 2005

§1 Ein Lehrgang findet nur ab mindestens 6 Teilnehmern statt. Pro Lehrgang werden höchstens 16 Teilnehmer aufgenommen.

§2 Bei Prüfungsvorbereitungskursen wird umfangreiches schulmedizinisches Wissen vorausgesetzt. Die Vermittlung dieses Wissens ist nicht Bestandteil des Vorbereitungskurses. Dieses Wissen kann im Basiskurs für Heilpraktiker erworben werden.

§3 Der Unterricht beginnt pünktlich ohne Rücksicht auf rechtzeitige Anwesenheit der Teilnehmer. Aus Rücksicht auf Lehrteam und die anderen Teilnehmer setzen wir pünktliches Erscheinen der SchülerInnen voraus.

§4 Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und bei Verhinderung Bescheid zu geben. (Die Anzahl der besuchten Stunden erscheint im Zeugnis.)

§5 Kann der Unterricht wegen unverschuldeter Verhinderung eines Dozenten nicht stattfinden, so kann die Einheit durch einen anderen Dozenten übernommen, das Thema mit einem anderen Termin getauscht oder die Einheit nach Absprache mit den Teilnehmern auf einen anderen Termin verlegt werden. Die Teilnehmer sind schnellstmöglich über den Ausfall zu informieren. Weitere Ansprüche an die Schule (z.B. Fahrtkostenersatz etc.) sind ausgeschlossen. Ein Haftungsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.

§6 Lehrgangsteilnehmer, die permanent den Unterricht stören oder sich so verhalten, dass sie dem Ansehen der Schule schaden, können mit sofortiger Wirkung vom Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden.

§7 Genuss von Nikotin und Alkohol sind während des Unterrichts nicht gestattet. Rauchen ist nur außerhalb des Schulgeländes bzw. in separat dafür ausgewiesenen Räumen erlaubt.

§8 Unterrichtstag und -beginn werden dem Teilnehmer nach Anmeldung und Eingang der Kursgebühr verbindlich mitgeteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten (es sei denn, in der Ausschreibung wurden andere Zeiten festgelegt). Zwischen den Unterrichtsstunden sind kurze Pausen vorgesehen. Abweichende Unterrichtszeiten werden bekannt gegeben. Übersteigt die Stundenzahl eines Unterrichtstages 6 Unterrichtsstunden, so wird eine Mittagspause von 30 bis maximal 60 Minuten Dauer (in Absprache mit den Teilnehmern) nach der 4. Unterrichtsstunde eingelegt.

§9 Während der Schulferien in Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt. Nachzuholende Stunden werden nach Absprache mit den Schülern in den unterrichtsfreien Wochen der regulären Unterrichtszeit eingeschoben.

§10 Die Schule haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Lehrgangsteilnehmer.

§11 Der Lehrgangsteilnehmer haftet für alle Schäden oder Unfälle, die er in den Unterrichtsräumen, an deren Einrichtung oder im Bereich des Unterrichtsgeländes anrichtet oder verursacht. Eine Haftung der Schule kann diesbezüglich aus dem Lehrgangsbesuch nicht abgeleitet werden.

§12 Die ausgegebenen Skripte sind urheberrechtlich geschützt. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, Skripte nur zu seinem eigenen Gebrauch zu verwenden. Das Anfertigen von Kopien und die Weitergabe an Dritte sind untersagt. Das Anfertigen von Video- oder Tonaufnahmen während des Unterrichts ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

§13 Lehrgangsgebühren sind spätestens bis zum Kursbeginn zu entrichten. Wird die Höchstteilnehmerzahl überschritten, entscheidet der Eingang der Lehrgangsgebühr über die Teilnahmeberechtigung. Zu spät eingegangene Teilnahmegebühren werden bei Überschreiten der Teilnehmerzahl ohne Abzug zurückerstattet. Zahlungen, die früher als 2 Wochen vor Kursbeginn (nur Wochenendkurse) eingehen, können um EUR 5 reduziert werden. Absagen für Wochenendkurse müssen 2 Wochen vor Kursbeginn stattfinden, da sonst der gesamte Kursbetrag zu zahlen ist (gilt nur für Wochenendkurse).

§14 Bei Lehrgängen, die über einen längeren Zeitraum gehen, kann die Lehrgangsteilnahme mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Teilnehmer gekündigt werden, andernfalls endet der Lehrgang, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch mit Ablauf der Gesamtlehrgangsdauer. Kostenfrei ausgegebene Lehrbücher sind zu bezahlen, wenn die Teilnahme am Lehrgang kürzer ist als die Hälfte der Lehrgangsgesamtdauer.

§15 Für das Bestehen der amtsärztlichen Prüfung kann keine Garantie übernommen werden, da die Schule keinen Einfluss auf den Prüfer sowie auf Lernfleiß, Sachverständnis und persönliches Prüfungsverhalten des Lehrgangsteilnehmers hat.

§16 Untersuchungsmethoden und Injektionstechniken werden durch die Lehrgangsteilnehmer gegenseitig erprobt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bekannte Allergien oder Kontraindikationen rechtzeitig vor Beginn der Untersuchung bzw. Injektion bekannt zu geben. Versäumnisse hieraus gehen zu Lasten des betroffenen Lehrgangsteilnehmers. Die Schule übernimmt keine Haftung.

§17 Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft wird die betroffene Teilnehmerin um umgehende Rücksprache mit der Schulleitung gebeten.

§18 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

§19 Es gelten die jeweils aushängenden gültigen Geschäftsbedingungen.

§20 Gerichtsstand ist Offenburg.